1. Maskenpflicht in den Schulen
Bis Samstag, 2. April 2022, besteht gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
2. Fortsetzung schulischer Testungen
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Nach den Osterferien besteht keine Testpflicht mehr.
Liebe Eltern,
ich bitte Sie, Ihren Kindern weiterhin eine Maske mitzugeben. Die Inzidenzwerte sowie die Anzahl der corona-infizierten Kinder in der Bierpohlschule sind hoch. Das Tragen der Maske schützt Ihr Kind und die anderen Personen. Daher bitten wir darum, dass alle Personen im Schulgebäude mindestens bis zu den Osterferien eine Maske tragen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Marina Bischoff
