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Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen das Schulbüro der Stadt Minden gerne zur Verfügung. 

Frau Ramona Timm

 

Telefon

+49 571 89-750

E-Mail

r.timm@minden.de

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Abteilungen

Aufgaben

  • 1.21 Schulbüro

  • Schulpflichtüberwachung

  • Abrechnung Offener Ganztag

  • Wann ist mein Kind schulpflichtig?
    Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat (§ 34 Abs. 1 Schulgesetz NRW). Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Diese Kinder werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Eine Rückstellung für ein Jahr aus erheblichen gesundheitlichen Gründen ist möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme oder die Zurückstellung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens des Gesundheitsamtes Minden-Lübbecke.
  • Mei Kind ist jetzt schulpflichtig, muss ich es an einer Schule anmelden?
    Sie müssen Ihr Kind bis zum 15. November des Jahres anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Dafür erhalten Sie nach den Sommerferien ein Schreiben vom Schulbüro der Stadt Minden mit Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes.
  • Kann ich mein Kind auch vorzeitig anmelden ?
    Den Erziehungsberechtigten steht es weiterhin frei, für ein nach dem jeweiligen Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern auch ein Jahr später eingeschult werden, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen.
  • Ist es möglich, dass mein Kind erst nächstes Jahr zur Schule geht ?
    Eine Zurückstellung ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Bitte melden Sie daher Ihr Kind an einer Grundschule an und teilen Sie der Schulleitung Ihre Bedenken mit. Die Schulleitung berät Sie individuell und entscheidet über eine eventuelle Rückstellung.
  • Wo kann ich mich übder das Ãœbermittag- oder Offener Ganztagsangenbot informieren ?
    Informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Angebote unmittelbar bei den Schulen Ihrer Wahl. Weitere Informationen finden Sie unter "Bildung und Betreuung".
  • Kann ich die Grundschule für mein Kind selbst wählen?
    Als Erziehungsberechtigte können Sie wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden wollen.
  • Kann ich mein Kind auch an einer Schule außerhalb der Stadt Minden anelden ?
    Bitte wenden Sie sich direkt an die gewünschte Grundschule. Diese wird Sie über das weitere Verfahren informieren. (Hinweis: Das Schulbüro Minden benötigt eine schriftliche Anmeldebestätigung der Schule.)
  • Wie kann ich mein Kind an einer der drei anerkannten privaten Ersatzschulen in Minden anmelden?
    Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffende Schule: Grundschule Haddenhausen – FES Minden, Christlicher Schulverein Minden e.V., Haberbreede 17 Grundschule Minderheide – FES Minden, Christlicher Schulverein Minden e.V., Petershäger Weg 201 Freie Waldorfschule Minden - Freie Waldorfschule Minden e. V., Haberbreede 37 (Hinweis: Das Schulbüro Minden benötigt eine schriftliche Anmeldebestätigung der Schule.)
  • Ich habe mein Kind bereits an einer Schule in privater Trägerschaft angemeldet, muss ich dennoch den Anmeldebogen an die Stadt Minden zurücksenden?
    Bitte senden Sie den Anmeldebogen auch dann an das Schulbüro zurück, wenn Sie Ihr Kind an einer privaten Schule angemeldet haben und geben Sie die entsprechende Schule an.
  • Wen soll ich informieren, wenn mein Kind kaum oder kein Deutsch spricht?
    Melden Sie Ihr Kind bitte persönlich an einer Grundschule an und weisen Sie bei der Anmeldung auf die mangelnden Sprachkenntnisse Ihres Kindes hin. Wenn Sie selbst kaum oder kein Deutsch sprechen, bringen Sie bitte eine*n Übersetzer*in zum Gespräch mit. Die Schulleitung wird Sie beraten und über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind (auch vor Schulanfang) informieren.
  • Wie kann ich mein Kind zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) anmelden?
    Eine Beratung und Anmeldung zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) erfolgt über die jeweiligen Grundschulen. Außerdem stellt der Kreis Minden-Lübbecke weitere Informationen zum HSU auf seiner Website bereit. Dort finden Sie im Downloadbereich außerdem den Leitfaden für den Herkunftssprachlichen Unterricht sowie eine Übersicht der Unterrichtsorte im Kreisgebiet.
  • Mein Kind hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf, an welcher Schule kann ich es anmelden?
    Melden Sie Ihr Kind bitte persönlich an einer Grundschule an. Liegt eine geistige Behinderung, Körperbehinderung, Hörschädigung oder Sehschädigung vor, so kann die Anmeldung auch an einer Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt erfolgen. Die Schulleitung wird Sie individuell beraten und über die besonderen Fördermöglichkeiten informieren.
  • Ist es sicher, dass mein Kind an meiner gewünschten Grundschule aufgenommen wird?
    Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind im Rahmen der Aufnahmekapazität nur für die wohnortnächste Grundschule in Minden. Wenn es die Aufnahmekapazität zulässt, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter von der Schule entfernt wohnen.
  • Was wird bei der Schuleingangsuntersuchung geprüft?
    Bei der Schuleingangsuntersuchung wird der Entwicklungsstand Ihres Kindes betrachtet. Ziel ist es, schul- und lernrelevante Beeinträchtigungen der gesundheitlichen Entwicklung frühzeitig festzustellen, um Ihrem Kind schon zum Schulbeginn bestmögliche Fördermöglichkeiten aufzeigen zu können. Die Untersuchung wird vom Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in der Flyer zur Einschulungsuntersuchung oder auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.
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